×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 25. Aug. 2003

State Farm reduziert Strafschadensersatz im Exxon Valdez-Fall

 
CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des Neunten Bundesberufungsgerichtsbezirks hat am Freitag die bahnbrechende Entscheidung State Farm Mutual Automobile Insurance Company v. Inez Preece Campbell et al. des Obersten Bundesgerichtshofes der Vereinigten Staaten in Washington in dem wichtigen Strafschadensersatzfall der Havarie der Exxon Valdez in Alaska zur Kappung des Strafschadensersatzes angewandt.

Im Fall State Farm hatte der Supreme Court zum ersten Mal einen praxisnahen Maßstab für die Bemessung festgelegt: Sein Multiplikator mit dem tatsätsachlichen Schaden solle in der Regel nicht mehr als einstellig sein.

Im vorliegenden Fall reduzierte der Court of Appeals for the Ninth Circuit das Urteil von $5 Milliarden, doch wird der genaue Betrag noch vom Untergericht bestimmt werden.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER