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Sonntag, den 31. Aug. 2003

Zum Schutz der Meinungsfreiheit Datenschutzgesetz blockiert  

CK - Washington.   Im Fall Verizon Northwest Inc. v Showalter, W.D. Wash., No. CO2-2342R, 8/26/03, hat das Bundesbezirksgericht des Westlichen Bezirks des Bundesstaates Washington am 26. August 2003 auf Antrag einer Telefonbetreiberin das einzelstaatliche Telefondatenschutzgesetz außer Kraft gesetzt.

Die einzelstaatliche Regelung betrifft Kundendaten und Gesprächsdaten, die die Telefongesellschaft gewerblich nutzen wollte. Das Gericht stellte im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung fest, dass das Gesetz die gewerbliche Meinungsäußerung bundesverfassungswidrig einschränkt.

Zum Einen seien die von der einzelstaatlichen Aufsichtsbehörde, der Washington Transportation and Utilities Commission, umgesetzten Regeln verwirrend und zu komplex für die geschützten Kunden. Zum Anderen sei das bei einem Verfassungsrechtseingriff erforderliche notwendige erhebliche Interesse an einem Schutz gegen die ungestattete Verwendung von Kundendaten nicht gegeben, erklärte Richterin Barabara J. Rothstein. Die Regeln förderten das Interesse nicht im erforderlichen direkten und wesentlichen Maße und seien nicht eng umschrieben.

Zum Schutzbereich der Meinungsfreiheit des ersten Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung, in welchem die gewerbliche Meinungsfreiheit nur einen Teilbereich einnimmt, zählt nach Auffassung der Richterin auch das Recht von Unternehmen zum gezielten Marketing. Ein Eingriff in die Möglichkeit, gezielte Kundendaten zu verwerten, stelle daher einen Eingriff in ein Verfassungsrecht dar, wie schon der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington im Falle Central Hudson Gas & Electric Corp. v. Public Service Commission of N.Y. (477 U.S. 577 1980) aufgezeigt habe. Das unterliegende Amt hat die Revision angekündigt.

Verfasseranmerkung zum Verständnis:   Der Fall betrifft das einzelstaatliche Recht des Staates Washington. Dass ein Bundesgericht statt eines Gerichts des Staates Washington angerufen wurde, erklärt sich mit dem Eingriff in ein Bundesverfassungsrecht. Möglicherweise hat die Klägerin auch auf den Umstand zurückgegriffen, dass beide Parteien unterschiedlichen Einzelstaaten angehören. Auch in derartigen Fällen kann eine Zuständigkeit beim Bundesgericht, neben der des einzelstaatlichen Gerichts, liegen. Der Oberste Bundesgerichtshof der USA befindet sich n.b. in der Hauptstadt Washington, die nicht mit dem Staat Washington am anderen Ende des Landes verwechselt werden sollte. Ein einzelstaatliches oberstes Gericht gibt es im Staate Washington genauso wie in allen anderen Staaten der USA, aber dessen Präzedenzfälle spielen in dieser Entscheidung keine tragende Rolle.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.