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Freitag, den 05. Sept. 2003

Identitätsdiebstahl im Kongress: Hüh und Hott  

CK - Washington.   Der durch das Corporate Governance-Gesetz berühmte Abgeordnete Oxley will nun mit dem Fair and Accurate Credit Transactions Act (H.R. 2622) gegen den Identitätsdiebstahl im Finanzwesen vorgehen. Sein Finanzdienstleistungs-Ausschuss tagte am 4. September und ermittelte, dass der Identitätsdiebstahl zunimmt.

Der Gesetzesentwurf beabsichtigt zunächst die Verlängerung des anderenfalls am 1. Januar 2004 auslaufenden Finanzdatenberichtsgesetzes, mit welchem Verbrauchern zugesichert wird, dass die von Banken und Versicherungen über sie gesammelten Daten einseh- und korrigierbar sind. Oxley möchte das von Verbrauchergruppen abgelehnte Gesetz zum Schutz der bereits 27 Millionen identitätsverletzten Amerikaner und aller potenziell Gefährdeten um folgende Regelungen ergänzen:

  • Uneingeschränkter Verbraucherzugang zu ihren Daten
  • Ausdehnung ihres Korrekturrechtes
  • Stärkung der Schutzmaßnahmen der Finanzdienstleister gegen diesen Diebstahl
  • Bessere Berücksichtigung von Kundeninformationen, die einen solchen Diebstahl ihrem Dienstleister melden
  • Trennung von Debit- und Kreditkartendaten im Einzelhandel
  • und Ermächtigung der Behörden zum Erlass von Verordnungen

Ein Bundeswirtschaftsverband, die US Chamber of Commerce, wünscht sich eine flexible Regelung, die jedem Finanzunternehmen individuelle Lösungen gestattet. Teile der Wirtschaft ziehen einzelstaatliche Regelungen vor, während die Verbraucherschützer im Allgemeinen die weiterbestehende Ausübung der Bundeskompetenz begrüßen, die das bestehende Gesetz beinhaltet und der Entwurf vorsieht.

Kontrapunktierend erörterte zur gleichen Zeit ein anderer Ausschuss Maßnahmen zur weiteren Offenlegung von Internetregistrierungsdaten im Whois-System. Obwohl Domainregistrierungsdaten nach ICANN-Regelungen bereits jährlich auf ihre Richtigkeit geprüft werden müssen und somit Spammer und Junkmailer auf recht frische Whois-Daten vertrauen können, hält der Abgeordnete Lamar Smith weitere Eingriffe für erforderlich. Seine Partei lehnt zwar grundsätzlich die staatliche Einmischung in die Angelegenheit der Bürger ab, und erst recht auf Bundesebene.

Aber das House Subcommittee on Courts, the Internet, and Intellectual Property wies das für ICANN zuständige Wirtschaftsministerium an, schärfer durchzugreifen und auf eine umfassendere Offenlegung von Domainregistrierungsdaten hinzuwirken. Unter dem Titel Internet Domain Name Fraud - the U.S. Government's Role in Ensuring Public Access to Accurate Whois Data profilierten sich die Ausschussmitglieder, ohne dass ihnen beispielsweise der Vergleich zwischen -zigmillionen unregistrierten Waffen und einigen schwarzen Domainregistrierungs-Schafen auffiel.

Und selbst wenn das FBI gelegentlich einen Missetäter über Whois findet, so besitzt diese Datenbank doch nur minimalen Wert, da die Ausgangslage der Internetanonymität durch eine absichtlich falsche Domaineintragung eher reduziert als verstärkt wird.

Die für Kriminelle charakteristische Heimlichkeit ist ohne Anmeldung oder Eintragung leichter zu verwirklichen. Für den Spammer ist Whois hingegen ein gefundenes Fressen, die Massen zu belästigen, und der Indentitätsdieb kann sich seine Opfer nach besten Kriterien auswählen.

Die Aktivitäten dieses Ausschusses entfalten internationale Auswirkungen, weil sie über ICANN auch die ccTLDs regeln können, mithin über DeNIC auch deutsche Domaininhaber.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.