Keine "Do-not-Call"-Liste gegen Telefonmarketing
WM - Washington. Die Verordnung zur Einrichtung einer bundesweiten "Do-not-call"-Liste zur Abwehr unerwünschter Telefonmarketing-Aktionen wurde durch die gestrige Entscheidung des U.S. District Court in Denver erneut annulliert. Das Gericht sah die von der Federal Trade Commission (FTC) initiierte Liste als verfassungswidrig an.
Sie verstoße gegen das First Amendment der US-Verfassung, weil sie nicht jedes gewerbliche Telefonmarketing erfasse. So bleibt die Werbeanruf wohltätiger Organisationen erlaubt. Die Entscheidung entspricht im Ergebnis der des U.S. District Court for the Western District of Oklahoma (U.S. Security v. FTC, W.D. Okla., No. CIV-03-122-W, 9/23/03), welche die Verordnung wegen mangelnder Ermächtigung der FTC durch den Kongress für nichtig erklärte.