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Dienstag, den 30. Sept. 2003

Untersuchung wegen Verrats von Agenten  

CK - Washington.   Der Intelligence Identities Protection Act of 1982 verbietet den Verrat der Identität von Agenten, beispielsweise den Beamten der Central Intelligence Agency in McLean, Virginia. Am 24. Juli 2003 beantragte Bundessenator Schumer die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz durch zwei unbekannte Mitglieder der Bush-Regierung. Die Strafe lautet auf bis zu 10 Jahren Gefängnis.


Gestern gab der Sprecher des Weißen Hauses bekannt, dass sein Haus sich an der Untersuchung nicht beteiligt, sondern um die Mitteilung hilfreicher Informationen an das Justizministerium bittet.

Bis zur Clinton-Regierung hätte eine Untersuchung durch eine Einsetzung eines unabhängigen Special Counsel eingeleitet werden können; das Gesetz wurde abgeschafft. Daher fällt die Untersuchung nun in die Zuständigkeit des vom Präsidenten kaum unabhängigen Justizministers Ashcroft.

Unter Berufung auf das IPPA-Gesetz soll die CIA etwa einen Fall pro Woche an das Justizministerium zur Untersuchung weiterleiten, doch wird das Gesetz als Erfolg angesehen, weil es anscheinened gravierenden Verletzungen vorgebeugt hat. Dass nun ein Verrat dem Weißen Haus angelastet wird, wirkt daher überraschend.



Dienstag, den 30. Sept. 2003

Telefonliste durchgepeischt  

CK - Washington.   Das unten weiter erörterte Verbot des gewerblichen Anrufs an in eine Liste eingetragene Telefonkunden, welches in der Form der Verordnung verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, wurde heute als Gesetz durchgepeitscht und sofort vom Präsidenten durch seine Unterschrift in Kraft gesetzt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.