Schadensersatz: Anspruch für Embargoschäden?
ZY - Washington. Rechtsanwalt Dr. Werner Berg, ein Spezialist für Aussenhandelsrecht im Brüsseler Gleiss Lutz Büro, berichtet über zwei neue Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Nach ihr könnte zukünftig Unternehmen ein Schadensersatzanspruch gegen die Europäische Union zustehen, wenn sie diese durch Missachtung von Streitschlichtungsverfügungen der Welthandelsorganisation (WTO) schädigt.
In die neuen EuGH-Urteile lässt sich dieser Trend hineinlesen; in den vorliegenden Fällen wurden die Ansprüche jedoch aus anderen Gründen abgewiesen. Auch im transatlantischen Bananenkrieg zwischen USA und EU wurden Unternehmen wirtschaftlich geschädigt, weil die EU die WTO-Weisungen missachtete und dadurch Sanktionen der USA auslöste.