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Freitag, den 10. Okt. 2003

SEC-Neuregelung für Abstimmungen bei börsennotierten Unternehmen  

AC - Washington.   Die SEC als Börsenaufsichtsamt verlangt nun die Liberalisierung des sogenannten Proxy-Verfahrens, indem das Management nun auch Wahlvorschläge von Aktionären mit den eigenen Wahlempfehlungen (Proxy Resolution) verkünden muss. Damit folgt die SEC der Empfehlung ihrer Corporate Finance Abteilung vom 15. Juli 2003.

In den kommenden 60 Tagen darf die Öffentlichkeit nach Bundesverwaltungsverfahrensrecht diese Regelung kommentieren. Dabei wird vor allem mit Widerstand von Unternehmen gerechnet, die das vorgeschlagene Verfahren für als Störfaktor im Corporate Governance Prozess ansehen. SEC-Chef William H. Donaldson hält die Verordnung hingegen für eine Stärkung des Wahlverfahrens, die direkt den Aktionären zugute kommt. Investorenverbände unterstützen die SEC.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.