In den kommenden 60 Tagen darf die Öffentlichkeit nach Bundesverwaltungsverfahrensrecht diese Regelung kommentieren. Dabei wird vor allem mit Widerstand von Unternehmen gerechnet, die das vorgeschlagene Verfahren für als Störfaktor im Corporate Governance Prozess ansehen. SEC-Chef William H. Donaldson hält die Verordnung hingegen für eine Stärkung des Wahlverfahrens, die direkt den Aktionären zugute kommt. Investorenverbände unterstützen die SEC.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.