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Mittwoch, den 15. Okt. 2003

Rechtshilfe -Abkommen abgeschlossen  

CK - Washington.   Deutschland und die USA haben gestern ein Rechtshilfeabkommen unterzeichnet, das die Rechtshilfe zwischen beiden Staaten stärken soll. Insbesondere wird eine engere Zusammenarbeit bei Abhörmaßnahmen und dem Informationsaustausch im Rahmen der transatlantischen Verbrechensbekämpfung erwartet.

Prof. Bruce Zagaris, Partner der Kanzlei Berliner, Corcoran & Rowe, LLP in Washington, Verfasser zahlreicher Monographien zur internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen und Herausgeber des International Enforcement Law Reporter, betont, dass das Abkommen erst mit der Zustimmung des Senats in Kraft tritt. In vergleichbaren Verfahren hat das US-Justizministerium die Vereinbarungen erst bei der Senatsanhörung der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Er kritisiert, dass dieses Vorgehen unamerikanisch intransparent sei und den für die sachverständige Stellungnahme zuständigen Gremien die Arbeit erheblich erschwere. Wann die Vereinbarung verbindlich werde, sei noch ungewiss.

Ein Verzeichnis amerikanischer Rechtshilfeabkommen befindet sich hier.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.