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Freitag, den 21. Nov. 2003

Greencard: Lotterie jetzt online  

JN - Recklinghausen.   Die US-Regierung verlost jedes Jahr etwa 50.000 permanent resident visas - im Volksmund "Greencard" genannt. Die dauernden Aufenthaltberechtigungen, die dem Inhaber mit Ausnahme des Wahlrechts quasi die gleichen Recht zukommen lassen wie einem US-Staatsbürger, gehen bevorzugt an Angehörige von Ländern, aus denen im Vorjahr unterdurchschnittlich viele Zuwanderer in die USA eingewandert sind. Auch Deutsche, Schweizer und Österreicher gehören damit zum Personenkreis, die an der Lotterie teilnehmen können (mit Ausnahme von Russland und Großbritannien ebenso alle anderen europäischen Staatsbürger). Die Lotterie beruht auf Section 203(c) des Immigration and Nationality Act (INA) .

Das Procedere dieser jährlich stattfindenden Verlosung ist dabei relativ simpel. Es sind nur wenige Formvorschriften einzuhalten, die allerdings strikt eingehalten werden müssen: Folge eines Verstoßes ist der Ausschluss des Teilnehmers von der Verlosung. War in den vergangenen Jahren die Teilnahme nur in Papierform möglich, geht das State Department jetzt neue Wege und erleichtert die Teilnahme durch die Möglichkeit, online in den Lostopf zu kommen. Die Seite ist seit dem 1. November frei geschaltet, noch bis zum 30. Dezember kann man kostenlos teilnehmen. Um eine Disqualifikation zu vermeiden, sollte man unbedingt die Anleitung genau studieren sowie das zur Verfügung gestellte Foto-Überprüfungsprogramm für das zu übermittelnde Digitalfoto nutzen. Die nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Gewinner werden vor Ablauf des fiskalischen Jahres 2005 (bis zum 30. September 2005) benachrichtigt.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.