Kein Kinozwang für Juroren in Filmwettbewerben
Die MPAA behauptet, das bis zu 90% der Filme die illegal im Internet getauscht werden, bevor sie offiziell auf Video erscheinen, Kopien dieser 'screener' seien. Die kleinen Studios, die gegen das Verbot geklagt hatten, behaupten dagegen, ohne den Versand von 'screenern' hätten sie bei den jährlichen 'Awards' praktisch keine Chancen mehr, weil die Juroren gezwungen seien, in die Kinos zu gehen, um potentielle Preisträger anzuschauen. Dort liefen ihre Filme aber seltener und kürzer, so daß die erhebliche Gefahr bestehe, nicht mehr wahrgenommen zu werden.
Richter Michael B. Mukasey stütze seine Entscheidung auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht; kleinere Studios würden durch den zu erwartenden Rückgang von Auszeichnungen in ihrer Wettbewerbsposition entscheident geschwächt. Die MPAA will Berufung einlegen.