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Montag, den 08. Dez. 2003

Kein Kinozwang für Juroren in Filmwettbewerben

 
SWM - Washington.   Ein New Yorker Bundesbezirksgericht hat am 5. Dezember 2003 das Verbot des US-amerikanischen Verbandes der Filmindustrie MPAA aufgehoben, das es Filmstudios untersagte, den Juroren von Filmwettbewerben ihre Beiträge auf DVD oder Videoband, als sog. 'screener', zu schicken. Nur für die Vergabe des "Oskar" war eine Ausnahme vorgesehen.

Die MPAA behauptet, das bis zu 90% der Filme die illegal im Internet getauscht werden, bevor sie offiziell auf Video erscheinen, Kopien dieser 'screener' seien. Die kleinen Studios, die gegen das Verbot geklagt hatten, behaupten dagegen, ohne den Versand von 'screenern' hätten sie bei den jährlichen 'Awards' praktisch keine Chancen mehr, weil die Juroren gezwungen seien, in die Kinos zu gehen, um potentielle Preisträger anzuschauen. Dort liefen ihre Filme aber seltener und kürzer, so daß die erhebliche Gefahr bestehe, nicht mehr wahrgenommen zu werden.

Richter Michael B. Mukasey stütze seine Entscheidung auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht; kleinere Studios würden durch den zu erwartenden Rückgang von Auszeichnungen in ihrer Wettbewerbsposition entscheident geschwächt. Die MPAA will Berufung einlegen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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