Die MPAA behauptet, das bis zu 90% der Filme die illegal im Internet getauscht werden, bevor sie offiziell auf Video erscheinen, Kopien dieser 'screener' seien. Die kleinen Studios, die gegen das Verbot geklagt hatten, behaupten dagegen, ohne den Versand von 'screenern' hätten sie bei den jährlichen 'Awards' praktisch keine Chancen mehr, weil die Juroren gezwungen seien, in die Kinos zu gehen, um potentielle Preisträger anzuschauen. Dort liefen ihre Filme aber seltener und kürzer, so daß die erhebliche Gefahr bestehe, nicht mehr wahrgenommen zu werden.
Richter Michael B. Mukasey stütze seine Entscheidung auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht; kleinere Studios würden durch den zu erwartenden Rückgang von Auszeichnungen in ihrer Wettbewerbsposition entscheident geschwächt. Die MPAA will Berufung einlegen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.