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Donnerstag, den 18. Dez. 2003

RealNetworks verklagt Microsoft auf 1 Milliarde Dollar

 
GH - Washington.   Die Firma RealNetworks, bekannt durch ihre Software RealAudio zur Übertragung von Audio- und Videosignalen im Internet, hat in einem kalifornischen Bundesgericht Klage gegen Microsoft erhoben. RealNetworks beschuldigt den Softwarekonzern, seine Monopolstellung im Bereich der Betriebssysteme für Personalcomputer missbraucht und damit RealNetworks empfindlich geschädigt zu haben. Insbesondere wirft RealNetworks dem weltweit größten Softwarehersteller vor, Fabrikanten von Personalcomputern über restriktive Lizenzklauseln genötigt zu haben, das Betriebssystem Windows grundsätzlich mit der Software Windows Media Player auszustatten, während die Computerhersteller zugleich in ihrer Möglicheit eingeschränkt wurden, Software konkurrierender Unternehmen wie RealNetworks miteinzubeziehen. Bob Kimball, der Vizepräsident und Justitiar von RealNetworks, liess in einer Pressekonferenz vernehmen, dass die Firma bis zu einer Milliarde Dollar Schadenersatz verlangen wird.

Die Praxis des tying oder Kopplungsverkaufs, mit der Monopolinhaber das Produkt, auf dem sie bereits marktbeherrschend sind, an andere Produkte anbinden, um auch dort eine führende Stellung zu erlangen, ist bereits Gegenstand einer Untersuchung der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Auch in diesem Verfahren gegen Microsoft, in dem die Kommission voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres ein Urteil gegen Microsoft fällen wird, ist RealNetworks der Hauptwidersacher von Microsoft. Die Untersuchungen gegen Microsoft in Europa, die sich mit Vorwürfen des Kopplungsverkaufs und anderer Formen des Monopolmißbrauchs befassen, dauern bereits seit Dezember 1998 an. Die Europäische Kommission droht, Microsoft entweder zum Vertrieb einer Windows-Version ohne den Media Player zu zwingen, oder Microsoft zu verpflichten, auch die Audio- und Video-Software der Konkurrenz mit einzubeziehen.

Auch in den USA musste sich Microsoft in einem langwierigen Verfahren unter anderem wegen unlauterer Verknüpfung verantworten. Die Klage in diesem Falle bezog sich allerdings nicht auf RealAudio, sondern auf die Integrierung des Internet-Browsers Internet Explorer in Windows 95 und 98. Zu den Beschwerdeführern dieses Prozesses, der vom U.S. Bundesjustizministerium geführt wurde, gehörte die Firma Netscape, die aufgrund der Kopplung von Windows und Internet Explorer ihre Vormachtstellung auf dem Markt der Browser eingebüßt hat. Während der Prozess zwischen der US-Regierung und Microsoft im November 2001 mit einem Vergleich endete, führte Netscape seinen eigenen Prozess gegen Microsoft, der im Mai dieses Jahres mit einer Zahlung von 750 Millionen Dollar an Netscape beigelegt wurde.




Malvo als Sniper verurteilt

 
CK - Washington.   Der Jugendliche Malvo ist wie sein Mentor John Muhammad des Doppelmordes wegen der Sniperanschläge im Raum Washington für schuldig befunden worden.
Die Geschworenen kamen nach zwei Tagen zu dieser Entscheidung. Richterin Jane Roush hatte ihren Wunsch abgelehnt, noch einmal das mutmaßliche Täterfahrzeug zu besichtigen. Im nächsten Verfahrensschritt wird die Strafe bestimmt. Berufungsrelevant kann werden, dass Malvo zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, dass das Gesetz Virginiens bei dieser Tat den Nachweis des Abdrückens durch den Täters verlangt (Triggerman Statute) und das das hier zur Anwendung gebrachte Anti-Terrorgesetz des Staates noch nicht durch Präzedenzfälle gesichert ist.

Ausserdem hat heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit 2:1 Stimmen festgestellt, dass ein US-Bürger in den USA nicht einfach als behaupteter Feindkämpfer in Militärgefangenschaft genommen werden darf, wodurch ihm der Zugang zu Anwälten versagt wird. Die Regierung bewies nach dem 11. September 2001 ihre Entschlossenheit durch Aussetzung der Bürgerrechte Einzelner. Augenblicklich erleidet sie Rückschläge bei den Gerichten, die das Justizministerium zur Beachtung der Verfassungsschranken und Grundrechte zwingen. Im konkreten Padilla-Fall erwägt sie, die Entscheidung aussetzen zu lassen, bis der Oberste Bundesgerichtshof in Washington im Wege des certiorari oder dasselbe Berufungsgericht en banc, also mit dem vollständigen Richtergremium, neu entscheiden. MMMM








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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