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Mittwoch, den 07. Jan. 2004

Unternehmen in die Dollarzone

 
RK - Boston.   Das Wall Street Journal berichtet vom Zug der US-Unternehmen ins Ausland. "Doch auch der Zug in die Gegenrichtung ist unverändert stark," bemerkt der in der Beratung des deutschen Mittelstands tätige Washingtoner Rechtsanwalt Clemens Kochinke. Er erarbeitet mit den deutschen Hauskanzleien dieser Unternehmen Lösungen für die effiziente Errichtung nordamerikanischer Töchter, die "sowohl als Vertriebs- als auch als Produktionsfirmen" gegründet werden, und zwar mit "steigender Tendenz für das Jahr 2004".

Selbst wenn neuere Änderungen des deutschen Steuer- und Arbeitsrechts den deutschen Standort erheblich wettbewerbsfähiger machen, seien die Vorteile des grossen homogenen Marktes trotz aller Fallstricke des US-Rechts sehr attraktiv. Das Engagement in den USA ist leichter auflösbar als in Deutschland und kostenmässig kalkulierbar, was das Risiko auch für kleinere Firmen überschaubar mache, ergänzt er.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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