×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 08. Jan. 2004

Betrug durch Domain-Registrar?

 
SWM - Washington.   Die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC) hat vor einem New Yorker Bundesbezirksgericht Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Internetdienstleister Domain Registry of America (DROA) mit Sitz im kanadischen Ontario gestellt.

Die FTC wirft DROA vor, Kunden durch die Behauptung getäuscht zu haben, ihre jeweilige Domainregistrierungen liefen aus. Daraufhin hätten viele Kunden die Dienste des Unternehmens in Anspruch genommen, obwohl dies eigentlich gar nicht notwendig gewesen wäre. Außerdem habe das Unternehmen Gebühren auch dann einbehalten, wenn es die in Rechnung gestellten Leistungen gar nicht habe erbringen könne. Diese Praktiken verstoßen nach Ansicht der FTC gegen ein Gesetz gegen unsaubere Geschäftspraktiken, den Truth in Lending Act (TILA). Die FTC will nicht nur eine durch sie überwachte Änderung der Geschäftspraktiken erreichen, sondern fordert auch die Zahlung von Schadenersatz an bis zu 50.000 Geschädigte.

DROA strebt einen Vergleich an und hat sich bereit erklärt, auf die Forderungen der FTC einzugehen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER