• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 09. Jan. 2004

CAPPS II Datenschutz  

CK - Washington.   Der ehemalige Washingtoner Referendar und EPIC Research Fellow Christian Schroeder schildert in seinem neuen Aufsatz Der Zugriff der USA auf Daten europäischer Flugpassagiere - Neue Gefahren durch Passagier-Profilbildung? (CAPPS II)den Zugriff der US Behörden auf Daten europäischer Flugpassagiere bis Anfang 2004 und gibt eine rechtliche Analyse. Der Autor weist auf erhebliche Konflikte mit dem Europäischen Datenschutzrecht hin und hebt hervor, dass auch das von der Europäischen Kommission im Dezember 2004 anvisierte Abkommen mit den US Behörden rechtlich wenig Klarheit bringen wird. Darüber hinaus werden das Passenger Profiling System (CAPPS II) und dessen beträchtliche Auswirkungen auf den europäischen Datenschutz erläutert. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift Recht der Datenverarbeitung, RDV 2003, auf den Seiten 285-290 veröffentlicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.