×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 22. Jan. 2004

Land am Bettelstab - Lohnkosten und Steuerlast in USA

 
CK - Washington.   Die United States Chamber of Commerce bestätigt mit einer Studie, dass sich die Investition in den USA nicht aus Kostenerwägungen lohnt. Sie berichtet, dass die Lohnnebenleistungen mittlerweile 42% der Löhne übersteigen.

Die Studie sollte von potenziellen US-Investoren im größeren Rahmen betrachtet werden. Angesichts der vermurksten Krankenversicherungspolitik des Bundes und seiner Eingriffe gegen kostensparende Einfuhren amerikanischer Medikamente aus Kanada durch die Einzelstaaten und Internetapotheken dürfte die Lohnnebenkostenbelastung im laufenden Jahr weiter kräftig zunehmen.

Zudem stimmen bekanntlich auch die verlockenden, unvollständigen Steuerszenarien nicht, die manche Berater europäischen Unternehmern vormalen. Zum einen werden in den Vereinigten Staaten private und körperschaftliche Einkünfte meist nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Einzelstaats-, Kreis- und Stadtebene besteuert, zum anderen kommen zahlreiche Sondersteuern hinzu, von der Property Tax auf jedes Häuschen und in manchen Staaten auf alle beweglichen Sachen privater und betrieblicher Art bis hin zur satten Gebührenerhebung für allerlei öffentliche Leistungen, die früher durch direkte Steuern abgedeckt waren und für die nun ein anderer Name gefunden wurde: die allgegenwärtige User Fee.

Und zu alldem erwarten wegen der immer schlechter werdenden Finanzlage der Staaten, Kreise und Kommunen jede Feuerwehr, jedes Polizeirevier, jeder Kindergarten, jede Schule, jeder Strassenrand und jeder Politiker (und oft auch noch Richter und Staatsanwälte) gerade von Unternehmen kräftige Finanzspritzen, mal für eine Pumpe, ein ander Mal für den Wahlkampf. Das ist durch eine Kampagne des ersten Bushpräsidenten nur noch schlimmer geworden, weil nun kein anständiger Amerikaner oder Unternehmer dem Bettelhut mehr ausweichen kann. Der Staat kann sich nichts mehr leisten - und der Unternehmer soll gemeinnützig aushelfen.

Natürlich bleiben die USA wirtschaftlich interessant, doch sollte die Investitionsentscheidung marktbezogen sein und nicht auf einer erhofften Steuer- oder Lohnkostenersparnis beruhen.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER