Begnadigung von Todeskandidaten rechtmässig
CK - Washington. Im Fall Das Volk vertreten durch Lisa Madigan et al. gegen Donald N. Snyder et al. hat heute das oberste einzelstaatliche Gericht von Illinois die vom Alt-Governeur Ryan gewährten Begnadigungen für rechtmässig erklärt. Die Begründung ergibt sich vorrangig aus der einzelstaatlichen Verfassung, doch wird auch das Verhältnis zum Bundesrecht erörtert. Bei den Begnadigungen waren drei Arten von Todeskandidaten zu berücksichtigen: Die rechtskräftig Verurteilten. Die Verurteilten, deren Urteil noch weiteren Rechtsmitteln unterlag. Die für schuldig befundenen Verurteilten ohne Strafzumessung. Vorab hatte das Gericht zu entscheiden, ob ein Gouverneur überhaupt ohne schriftlichen Antrag eine Begnadigung aussprechen darf. In allen Punkten erklärte es schließlich die Begnadigungen für wirksam.