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Freitag, den 23. Jan. 2004

Begnadigung von Todeskandidaten rechtmässig  

CK - Washington.   Im Fall Das Volk vertreten durch Lisa Madigan et al. gegen Donald N. Snyder et al. hat heute das oberste einzelstaatliche Gericht von Illinois die vom Alt-Governeur Ryan gewährten Begnadigungen für rechtmässig erklärt. Die Begründung ergibt sich vorrangig aus der einzelstaatlichen Verfassung, doch wird auch das Verhältnis zum Bundesrecht erörtert. Bei den Begnadigungen waren drei Arten von Todeskandidaten zu berücksichtigen: Die rechtskräftig Verurteilten. Die Verurteilten, deren Urteil noch weiteren Rechtsmitteln unterlag. Die für schuldig befundenen Verurteilten ohne Strafzumessung. Vorab hatte das Gericht zu entscheiden, ob ein Gouverneur überhaupt ohne schriftlichen Antrag eine Begnadigung aussprechen darf. In allen Punkten erklärte es schließlich die Begnadigungen für wirksam.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.