Todesstrafe erneut vor Verfassungsgericht
Gegenwärtig haben sich zumindest vier der obersten Verfassungsrichter öffentlich gegen die Verhängung der Todesstrafe bei Minderjährigen ausgesprochen. Allerdings konnten sie ihre Kollegen bis lang noch nicht überzeugen, einen solchen Fall zur Entscheidung anzunehmen. In einem für amerikanische Verhältnisse ungewöhnlich direktem Statement bezeichnete Justice John Paul Stevens diese Praxis in seiner Minderheitsentscheidung in dem Fall In re Kevin Nigel Stanford als beschämend, und mit einem sich veränderndem Standard von Anstand in einer zivilisierten Gesellschaft als unvereinbar.
Mit einer Entscheidung wird nicht vor Juli gerechnet, da der Gerichtskalender bereits erschöpfend gefüllt ist. Nach Angaben des Death Penalty Information Center sind derzeit 82 der Anwärter auf die Todesstrafe unter 18 Jahren. In den Vereinigten Staaten hat sich noch keine klare Tendenz herausgebildet. 17 der Staaten, die normalerweise die Todesstrafe im Falle von schweren Verbrechen verhängen, verbieten sie im Falle minderjähriger Straftäter; dasselbe gilt im Bundesrecht
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Partner einer 80-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.