• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 26. Jan. 2004

Todesstrafe erneut vor Verfassungsgericht  

AC - Washington.   Der Oberste Bundesgerichthof der Vereinigten Staaten hat heute in seiner Eigenschaft als Verfassungsgericht einen weiteren Fall zur Todesstrafe zur Entscheidung angenommen. Nachdem das Gericht im vergangenen Jahr die Verhängung der Todesstrafe bei geistig behinderten Täter für verfassungswidrig erklärt hatte, wird es nun prüfen, ob die Praxis einiger Staaten, die Todesstrafe auch auf Sechszehn- und Siebzehnjährige anzuwenden, gegen die Verfassung verstößt. Im Fall Roper v. Simmons hatte ein Siebzehnjähriger aus Missouri eine Frau ausgeraubt, ihr anschließend das Gesicht mit Isolierband verklebt und sie von einer Eisenbahnbrücke geworfen. Das einzelstaatliche Verfassungsgericht entschied mit der knappen Mehrheit von 4-3, dass die Anwendung der Totsstrafe auf jugendliche Straftäter verfassungswidrig sei und wandelte das Strafmaß in lebenslange Haft um [112 S.W.3d 397 (Mo.)].

Gegenwärtig haben sich zumindest vier der obersten Verfassungsrichter öffentlich gegen die Verhängung der Todesstrafe bei Minderjährigen ausgesprochen. Allerdings konnten sie ihre Kollegen bis lang noch nicht überzeugen, einen solchen Fall zur Entscheidung anzunehmen. In einem für amerikanische Verhältnisse ungewöhnlich direktem Statement bezeichnete Justice John Paul Stevens diese Praxis in seiner Minderheitsentscheidung in dem Fall In re Kevin Nigel Stanford als beschämend, und mit einem sich veränderndem Standard von Anstand in einer zivilisierten Gesellschaft als unvereinbar.

Mit einer Entscheidung wird nicht vor Juli gerechnet, da der Gerichtskalender bereits erschöpfend gefüllt ist. Nach Angaben des Death Penalty Information Center sind derzeit 82 der Anwärter auf die Todesstrafe unter 18 Jahren. In den Vereinigten Staaten hat sich noch keine klare Tendenz herausgebildet. 17 der Staaten, die normalerweise die Todesstrafe im Falle von schweren Verbrechen verhängen, verbieten sie im Falle minderjähriger Straftäter; dasselbe gilt im Bundesrecht








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.