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Dienstag, den 27. Jan. 2004

Sammelklage von Sklavenerben abgewiesen  

CK - Washington.   Richter Norgle vom erstinstanzlichen Bundesbezirksgericht des Bezirkes in Chikago wies heute die Sammelklage von amerikanischen Sklavennachfahren gegen einige US-Grossunternehmen auf Schadensersatz aus amerikanischer Sklaverei ab und verwies die Kläger an die Legislative. Manche Kläger vergleichen ihre Lage mit der der Nazi-Opfer oder internierter US-Japaner im Zweiten Weltkrieg, andere sehen ihren Schaden in den unerfüllten Versprechen von 40 Acres Land und einem Maultier je Sklave nach dem US-Bürgerkrieg. Sie lehnen den Richter als befangen ab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.