Sammelklage von Sklavenerben abgewiesen
CK - Washington. Richter Norgle vom erstinstanzlichen Bundesbezirksgericht des Bezirkes in Chikago wies heute die Sammelklage von amerikanischen Sklavennachfahren gegen einige US-Grossunternehmen auf Schadensersatz aus amerikanischer Sklaverei ab und verwies die Kläger an die Legislative. Manche Kläger vergleichen ihre Lage mit der der Nazi-Opfer oder internierter US-Japaner im Zweiten Weltkrieg, andere sehen ihren Schaden in den unerfüllten Versprechen von 40 Acres Land und einem Maultier je Sklave nach dem US-Bürgerkrieg. Sie lehnen den Richter als befangen ab.