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Freitag, den 30. Jan. 2004

Erneute Klage gegen Suchmaschinen  

SWM - Washington.   Im Fall der Klage des Playboy gegen einen Suchmaschinenbetreiber wegen der gezielten Einblendung von Konkurrenzprodukten nach Eingabe von Playboymarken, siehe SWM, Klage des Playboy gegen Suchmaschinen zugelassen, 15. Januar 2004, haben die Parteien sich zu unbekannten Konditionen verglichen.

Die Freude über das Ende des Prozesses dürfte den Suchmaschinenbetreibern allerdings rasch vergangen sein, denn unmittelbar nachdem bekannt geworden war, daß die Klage des Playboy entgegen einer ersten Entscheidung des Gerichtes doch zur Verhandlung angenommen werden würde, haben offenbar auch andere Markeninhaber Klagen wegen der verbreiteten Praxis, nach Eingabe von als Markennamen geschützten Suchbegriffen, Werbung für die Konkurrenz zu schalten, vorbereitet.

American Blind & Wallpaper Factory hat jetzt, unmittelbar nach Bekanntgabe des Vergleiches, eine parallele Klage vor einem New Yorker Bundesgericht gegen Google und die schon im Playboyfall beklagten Unternehmen AOL und dessen Konzerntochter Netscape eingelegt.

Sollte die Klage erfolgreich sein und weitere Nachahmer finden, steht dem Internet eine Revolution bevor: Google finanziert seinen für die Internetbenutzer kostenlosen Suchservice zu wesentlichen Teilen durch das angegriffene Geschäftsmodell, das nach Medienangaben zum Jahresumsatz des Suchmaschinenbetreibers bis zu 1 Mrd US-$ beiträgt.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.