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Donnerstag, den 12. Febr. 2004

Grace v. eBay

 
CK - Washington.   In einem neuen Fall zu 47 USC §230, Grace v. eBay, AZ: B168765, L.A.Cnty Super. Ct. No. BS288836, entschied das einzelstaatliche Berufungsgericht im dritten Bezirk Kaliforniens am 5. Februar 2004, dass ein am eBay-System teilnehmener Verkäufer den Dienstleister eBay nicht wegen beleidigenden Stellungnahmen Dritter über den Verkäufer verklagen kann. Der Dienstleister ist durch §230 im Communications Decency Act von 1996 geschützt, der eine Ausnahme zum Präzedenzfallrecht über Beleidigungen ("Libel") für den Vermittler elektronischer Äußerungen darstellt, vgl. Gentry v. eBAY, Inc. (2002) 99 Cal.App.4th 816, 830.

Das Gericht erwähnte am Rande, dass sich der Händler eines Screen Names bediente, obwohl er diesen nicht nach § 17910 Business and Professions Code des kalifonischen Rechts als Handelsnamen angemeldet hatte, siehe auch Perz, Doing Business As: Auftreten im US-Geschäftsverkehr unter anderem Namen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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