Grace v. eBay
CK - Washington. In einem neuen Fall zu 47 USC §230, Grace v. eBay, AZ: B168765, L.A.Cnty Super. Ct. No. BS288836, entschied das einzelstaatliche Berufungsgericht im dritten Bezirk Kaliforniens am 5. Februar 2004, dass ein am eBay-System teilnehmener Verkäufer den Dienstleister eBay nicht wegen beleidigenden Stellungnahmen Dritter über den Verkäufer verklagen kann. Der Dienstleister ist durch §230 im Communications Decency Act von 1996 geschützt, der eine Ausnahme zum Präzedenzfallrecht über Beleidigungen ("Libel") für den Vermittler elektronischer Äußerungen darstellt, vgl. Gentry v. eBAY, Inc. (2002) 99 Cal.App.4th 816, 830.
Das Gericht erwähnte am Rande, dass sich der Händler eines Screen Names bediente, obwohl er diesen nicht nach § 17910 Business and Professions Code des kalifonischen Rechts als Handelsnamen angemeldet hatte, siehe auch Perz, Doing Business As: Auftreten im US-Geschäftsverkehr unter anderem Namen.
Das Gericht erwähnte am Rande, dass sich der Händler eines Screen Names bediente, obwohl er diesen nicht nach § 17910 Business and Professions Code des kalifonischen Rechts als Handelsnamen angemeldet hatte, siehe auch Perz, Doing Business As: Auftreten im US-Geschäftsverkehr unter anderem Namen.