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Samstag, den 14. Febr. 2004

Amtshaftung und Immunität

 
Overview
Mass. S.Ct. rules
against ltd. immunity
of Gov. in firing of
political appointee.
CK - Washington.   Im Streit zwischen amtierender Gouverneurin und politisch ernannten Leitern der Mautbehörde werden im gestern entschiedenen Fall Christy Peter Mihos v. Jane Swift and William F. Galvin vom Bundesberufungsgericht des ersten Bundesbezirks Amtshaftung und beschränkte Immunität erörtert, AZ. 02-2521, 03-1038, 03-1090.

Mihos als politischer Amtsinhaber hatte gegen einen Gebührensteigerungsplan der Gouverneurin von Massachusetts gestimmt, die ihn danach entließ. Mihos strebt die Wiederernennung, Schadensersatz und Strafschadensersatz an, was zunächst die Klärung der Frage der Amtshaftung und limitierten Immunität von Gouverneuren im Lichte der Bundesverfassungsrechte zur freien Meinungsäußerung und der Rechtswegsgarantie erfordert.

Im Ergebnis stellt das Gericht in einer detaillierten und übersichtlichen Begründung fest, dass die begrenzte Immunität der Amtshaftung die Verfassungsgrundsätze nicht übertrumpfen kann und eine Abwägung der Interessen vom Tatsachengericht vorzunehmen ist. Dem Vergeltungsschlag steht in diesem Fall kein rechtfertigendes Interesse der Gouverneurin gegenüber, sodass die Amtshaftungsklage zur weiteren Behandlung an das Untergericht verwiesen werden konnte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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