Amtshaftung und Immunität
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Mass. S.Ct. rules
against ltd. immunity
of Gov. in firing of
political appointee.
CK - Washington. Im Streit zwischen amtierender Gouverneurin und politisch ernannten Leitern der Mautbehörde werden im gestern entschiedenen Fall Christy Peter Mihos v. Jane Swift and William F. Galvin vom Bundesberufungsgericht des ersten Bundesbezirks Amtshaftung und beschränkte Immunität erörtert, AZ. 02-2521, 03-1038, 03-1090.Mass. S.Ct. rules
against ltd. immunity
of Gov. in firing of
political appointee.
Mihos als politischer Amtsinhaber hatte gegen einen Gebührensteigerungsplan der Gouverneurin von Massachusetts gestimmt, die ihn danach entließ. Mihos strebt die Wiederernennung, Schadensersatz und Strafschadensersatz an, was zunächst die Klärung der Frage der Amtshaftung und limitierten Immunität von Gouverneuren im Lichte der Bundesverfassungsrechte zur freien Meinungsäußerung und der Rechtswegsgarantie erfordert.
Im Ergebnis stellt das Gericht in einer detaillierten und übersichtlichen Begründung fest, dass die begrenzte Immunität der Amtshaftung die Verfassungsgrundsätze nicht übertrumpfen kann und eine Abwägung der Interessen vom Tatsachengericht vorzunehmen ist. Dem Vergeltungsschlag steht in diesem Fall kein rechtfertigendes Interesse der Gouverneurin gegenüber, sodass die Amtshaftungsklage zur weiteren Behandlung an das Untergericht verwiesen werden konnte.