×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 17. Febr. 2004


Alkoholkonsum kein Selbstmord

 
Overview
Alcohol-induced
accident not
suicide under
life ins. policy.
SWM - Washington.   Ein Kradfahrer, der betrunken mit 1.9 Promille fährt und deshalb verunglückt, begeht nach Ansicht des US-Bundesberufungsgerichtes für den achten Bezirk in einer Entscheidung vom 9. Februar 2004 im Falle Alane King v. Hartford Life and Accident Insurance, AZ: 02-3934, keinen Suizid im Sinne der Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung.

Die Versicherung hatte eine Leistung aus der Lebensversicherung an die Klägerin als Vormund der Begünstigten mit dem Argument abglehnt, eine Motorradfahrt mit einem derartigen Alkoholpegel, überhöhter Geschwindigkeit und zudem noch ohne Helm - was alles unstreitig war - gliche einem Freitod. Sie war damit in der Vorinstanz erfolgreich. Das Berufungsgericht betonte hingegen, daß die Auslegung von Versicherungsvertragsbedingungen sich am allgemeinen Sprachgebrauch zu orientieren habe. Nach ihm handele es sich zweifelsfrei um einen Unfall, zumal die Klägerin darlegen konnte, daß die Risikowahrscheinlichkeit für ein tödliches Ende der Fahrt durch die genannten Faktoren zwar erheblich erhöht war, der Eintritt dieses Ereignisses aber immer noch unwahrscheinlicher als ein glücklicherer Ausgang.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER