CK - Washington. Im Fall
321 Studios v. Metro Goldwyn Mayer Studios, Inc. et al., AZ C 02-1955 SI hat das erstinstanzliche Bundesgericht im nördlichen Bezirk Kaliforniens mit einer Verfügung den Antrag der Kläger auf ein Feststellungsurteil teilweise abgewiesen. Damit entschied es neben anderen Verfahrensfragen, dass die klagende Herstellerin von DVD-Lese- und Backupsoftware ihr Programm unter Verstoß gegen das Verbot des
Digital Millenium Copyright Act herstellt und anbietet. Zudem stellte es fest, dass das Verbotsgesetz nicht gegen den
ersten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung verstößt.
Overview
DC N.Ca.: DMCA
constitutional
re DVD program
Die Entscheidungsbegründung ist trotz nicht immer einleuchtender logischer Schlüsse lesenswert. Verwunderlich erscheint, dass Richterin Susan Illston eine bedeutsame Tatsachenfrage bereits im Summary Judgment-Verfahren selbst beantwortet: Die bestrittene Tatsachenbehauptung, ob das Program im Sinne des
umstrittenen DCMA primär der Umgehung von Kopierschutzmechanismen dient, sollte normalerweise den Zivilgeschworenen vorbehalten bleiben oder, wenn sie im
Summary Judgment-Verfahren geprüft wird, zugunsten der Antragsgegnerin vermutet werden. Diese Entscheidung vom 19. Februar 2004 wird wahrscheinlich im weiteren Instanzenzug überprüft werden.