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Mittwoch, den 25. Febr. 2004

Schaden bei Datenfreigabe  

Overview
US SCt: Privacy
breach needs fin.
harm for damages
CK - Washington.   Der Oberste Bundesgerichtshof entschied gestern, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 522a(g)(4) Privacy Act of 1974 nicht nur eine vorsätzliche und absichtliche Datenschutzverletzung voraussetzt, sondern auch einen finanziellen Schaden.

Im am 24. Februar 2004 entschiedenen Fall Doe v. Chao, AZ: U.S., No. 02-1377, erklärte er, dass die festgestellte Verletzung des Datenschutzgesetzes durch das Arbeitsministerium ohne Nachweis eines solchen Schadens nicht den gesetzlichen Schadensersatzanspruch von mindestens $1.000,00 auslöst.

Die Richter waren geteilter Ansicht, doch die Mehrheit legt das Gesetz zugunsten der Regierung aus. Die in diesem Fall erfolgte Offenlegung der Social Security Nummer führt im allgemeinen zu den gravierendsten Schäden durch Identitätsdiebe, doch manifestieren sie sich nicht immer durch finanzielle Nachteile.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.