×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 29. Febr. 2004

Hire and Fire am Ende?

 
CK - Washington.   Seit 30 Jahren bildet sich in den USA das Kündigungsschutzrecht heraus, aber dieses Jahr springt es vorwärts. Arbeitgeber erkennen, dass das Fallrecht zu hohe Entschädigungsbeträge auslöst; Arbeitnehmer sind sich über ihre Rechte nicht immer im Klaren.

Deshalb wird an festen Kriterien für die wrongful Termination gearbeitet, die in das einzelstaatliche Recht aufgenommen werden. Der Entwurf in Mississippi beispielsweise legt die Tatbestandsmerkmale fest und bestimmt, dass Treu und Glauben anzuwenden sind. Fehlt es daran, gibt es Schadensersatz von $50.000 bis $300.000 pro Angestelltem. In Kalifornien sollen explizit das "Hire und Fire"-Prinzip und die fallrechtliche "constructive Discharge" abgeschafft werden. Letztere bezieht sich auf das Hinausekeln von Personal, welches beispielsweise durch die Übertragung von Verantwortungsbereichen an Jüngere oder durch ohnehin verbotene sexuelle Anzüglichkeiten oder eine weitergereichte EMail derartigen Inhalts erfolgt.

Diese Entwicklung ist sicherlich zu begrüßen, weil sie die Rechtsunsicherheit eindämmt, die immer häufiger zu millionenschweren Schadensersatzansprüchen bei Kündigungen geführt hat, aber mangels vorhersehbarer Merkmale und wegen des Einsatzes der emotional ansprechbaren Zivilgeschworenen keine allgemeine Rechtssicherheit bietet, sondern nur im Einzelfall Gerechtigkeit verschafft.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER