×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 03. März 2004

SCO Group verklagt DaimlerChrysler

 
Overview
Link to SCO v.
DaimlerChrysler
CK - Washington.   Die Klage der SCO Group gegen DaimlerChrysler wurde in Michigan eingereicht und befindet sich im Textformat hier. Wer die UNIX-Linux-OpenSource-Szene verfolgt, weiß um SCO's Verlegenheit um Beweise. Der mit der Klage angekündigte Nachweis der Aufforderung an DC, die lizenzgemäße Nutzung von UNIX zu bescheinigen, befindet sich nicht beim obigen Link. Der Klagevorwurf unterstellt, DC würde UNIX verletzen, sonst hätte DC auf die Aufforderung von SCO reagiert, was allerdings unterblieben sei. Interessanter wäre die Klärung der Frage, ob der Lizenzgeber mit Zustimmung des Lizenznehmers wechselte oder vielleicht noch eine Zustimmung von DC erforderlich ist oder nicht abgefragt wurde, sodass unter Umständen SCO gar nicht zur Nutzungsbescheinigungsabfrage berechtigt ist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER