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Donnerstag, den 11. März 2004

Spam: Ansichten für FTC-VO?

 
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FTC Spam
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CK - Washington.   Im heutigen Bundesanzeiger verkündet die Verbraucherschutzbehörde FTC in Washington ihre Aufforderung an die Öffentlichkeit (PDF) (HTML), zu beabsichtigten Regelungen und Klarstellungen zu SPAM Stellung zu beziehen. Besonders interessiert ist sie an Aussagen und Meinungen, die die Definitionen nach 16 C.F.R. Part 316, AZ: R411008, des ihre Zuständigkeit begründenden Can Spam Act betreffen, beispielsweise die Fragen der erforderlichen Postanschrift mancher Absender, der Weiterleitung von Kettenpost und EMail aus e-card-Systemen, der Angabe eines Namens in der Absenderzeile oder der Verantwortung mehrerer Absender. Stellungnahmen kann man auch auf der Webseite der Bundesregierung bis zum 31. April 2004 einreichen. Für Stellungnahmen zu einem noch nicht eingerichteten Nein-Danke-Verzeichnis für EMail gilt eine Frist zum 12. April 2004. Natürlich werden weiterhin förmliche Schriftsätze angenommen, die sich mit den rechtlichen Fragen detailliert auseinandersetzen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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