Spam: Ansichten für FTC-VO?
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FTC Spam
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CK - Washington. Im heutigen
Bundesanzeiger verkündet die Verbraucherschutzbehörde FTC in Washington ihre
Aufforderung an die Öffentlichkeit (PDF) (HTML), zu beabsichtigten Regelungen und
Klarstellungen zu SPAM Stellung zu beziehen.
Besonders interessiert ist sie an Aussagen und Meinungen, die
die Definitionen nach 16 C.F.R. Part 316, AZ: R411008,
des ihre Zuständigkeit begründenden Can Spam Act betreffen,
beispielsweise die Fragen der erforderlichen Postanschrift mancher Absender, der
Weiterleitung von Kettenpost und EMail aus e-card-Systemen, der Angabe eines
Namens in der Absenderzeile oder der Verantwortung mehrerer Absender. Stellungnahmen kann man auch auf der Webseite der Bundesregierung bis zum 31.
April 2004 einreichen. Für Stellungnahmen zu einem noch nicht
eingerichteten Nein-Danke-Verzeichnis für EMail gilt eine Frist zum 12.
April
2004. Natürlich werden weiterhin förmliche Schriftsätze
angenommen, die sich mit den rechtlichen Fragen detailliert auseinandersetzen.FTC Spam
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