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Samstag, den 13. März 2004

Anklage Lindauer

 
CK - Washington.   Die Anklage, AZ S2 03 Cr. 807, gegen Susan Lindauer aus dem liberalen Washingtoner Vorort Takoma Park wirft ihr vor, verschwörerisch ihre Friedensbemühungen mit dem Irak nicht ordentlich angemeldet zu haben, ein Verstoss gegen 18 USC §951. Ausserdem soll sie mit Libyen Kontakte unterhalten haben, was gegen die US-Bürgern und -Aufenthaltsberechtigten auferlegten Pflichten verstösst. Spesenerstattungen verstossen gegen 50 USC §1702(a)(1)(B), selbst wenn es nur um $232,77 hier und 311,20 dort geht. Wer mit diesen Staaten spricht, muss immer auf der Hut sein, weil ein Netz komplexer Gesetzesbestimmungen nahezu alles ausser Nachdenken oder das Gespräch mit dem Anwalt verbietet. Selbst wenn ein Verstoss stattgefunden haben sollte, haftet der Anklage ein Geschmack von politischer Verfolgung an, zumal offensichtlich die gleichermassen verbotenen Kontakte mit Kuba nicht zur Strafverfolgung führen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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