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Montag, den 15. März 2004

CALEA: Lausch-VO

 
CK - Washington.   Justizministerium, FBI und DEA haben bei der Federal Communications Commission am 10. März 2004 einen gemeinsamen Antrag auf den beschleunigten Erlass von Verordnungen gestellt, die definieren, wie die CALEA-Bestimmungen auf Broadband-Anbieter umzusetzen sind. Nach CALEA, dem Communications Assistance for Law Enforcement Act, werden diese Anbieter gezwungen, auf eigene Kosten mit erheblichem Aufwand Abhörmechanismen zu entwickeln und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Das Projekt ist umstritten. Grundsätzlich werden die Öffentlichkeit und Betroffene in die Verordnungsgebung eingebunden, siehe auch unten Spam: Ansichten für FTC-VO?.



Gewerkschaft gewinnt trotz Militärregeln

 
CK - Washington.   Gewerkschaften ist jeglicher Einfluss im militärischen Bereich unter Strafandrohung verboten, aber dennoch hat ihnen das Bundesberufungsgericht für den Bezirk der Hauptstadt am 12. März 2004 ein wenig Spielraum gewährt.

Im Fall Association of Civilian Technicians v. Federal Labor Relations Authority, AZ: 03-1141, ging es um Zivilpersonal, das der Nationalgarde angegliedert ist, aber auch zum militärischen Einsatz verpflichtet ist und regelmässig an militärischen Übungen teilnehmen muss. Die Gewerkschaft beantragte ihre Vertretungsberechtigung im Hinblick auf die während der in nichtmilitärischen Dienstzeiten durchzuführenden Militärübungen. Der Antrag wurde von der zuständigen Obersten Bundesbehörde abgelehnt, weil er gegen das Strafverbot des 10 USC §976 verstossen würde, das jeden Einfluss im Militärbereich verbiete.

Das Gericht verwies hingegen auf den geschichtlichen Hintergrund des Gesetzes und befand, dass der Kongress nicht auf die militärische Natur der Aufgaben abgestellt habe, sondern auf den Militärdienst als solchen. Ausserhalb dieses Dienstes erfolgende Übungen fallen deshalb unter die allgemeinen Regelungen über die Zulassung von Gewerkschaften zur Personalvertretung nach 5 USC §7102.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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