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Donnerstag, den 18. März 2004

Journalist verweigert Zeugnis  

ASG - Washington.   Wegen Contempt of Court, also Missachtung des Gerichts, ist der Fernsehreporter Jim Taricani vom District Court Rhode Island am 16. März 2004 mit einem Zwangsgeld von $1.000 pro Tag belegt worden, um ihn zur Befolgung der Gerichtsanordnung zu zwingen, die Quelle für ein ihm zugespieltes Videoband preiszugeben. Das Gericht sah von einer Zwangshaft ab, weil Taricani 1996 ein Herztransplantat erhielt.

Das Band hatte die Bundespolizei F.B.I. bei Nachforschungen im Rathaus von Providence aufgenommen. Es zeigt, wie ein Beamter von einem Undercover-Agenten einen Umschlag mit Bestechungsgeld annimmt.

Das Video wurde 2001 ausgestrahlt. Zwei Monate danach wurden der damalige Bürgermeister, sein Assistent und andere der Bestechlichkeit überführt.

Richter Ernest Torres begründet die Maßnahme damit, dass die Herausgabe des Bandes einen Verstoß gegen die gerichtliche Schutzverfügung darstellt, die es Anwälten, Staatsanwälten und Beschuldigten verbiete, mit dem Fall zusammenhängende Beweismittel zu verbreiten.

Taricani beruft sich auf ein Verfassungsrecht, seine Quelle zu schützen, das er aus dem ersten Verfassungszusatz herleitet. Dieses verbietet dem Kongress den Erlass von Gesetzen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit einschränken.








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.