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Dienstag, den 23. März 2004

Analphabet und Schiedsklausel  

CK - Washington.   Die Wirksamkeit einer Schiedsklausel stand im Fall Washington Mutual Financial et al. v. John Bailey et al., AZ: 02-60794 in Frage, weil die Versicherungsnehmer meinten, sie als Analphabeten nicht mit dem Versicherungsvertrag vereinbart zu haben, obwohl sie sie unterzeichneten. Das Bundesberufungsungsericht für den Fünften Bezirk entschied im am 19. März 2004 verfassten Urteil, dass auch des Lesens Unkundige eine solche Schiedsklausel durch ihre Unterschrift abschliessen können und damit nach 9 USC §4, dem Bundeschiedsgesetz, zum Schiedsverfahren verpflichtet sind.

Das Gericht prüfte zunächst, ob die Schiedsklausel wirksam vereinbart war. Diese Prüfung erfolgt nach einzelstaatlichem Vertragsrecht, hier dem Recht von Mississippi. Dieses setzt eine materielle und eine prozedurale Wirksamkeit jeden Vertrages voraus.

Materiell wurde die Klausel nicht angegriffen, sondern lediglich prozedural: Waren die Kunden durch eine fehlende mündliche Erklärung über das Vorhandensein der Klausel irregeführt worden? Auf der Grundlage der Präzedenzfälle des Staates, nach denen jedermann verpflichtet ist, Verträge vor der Unterzeichnung zu lesen oder sich vorlesen zu lassen, und wegen der Doktrin, dass es kein unterschiedliches Vertragsrecht für Analphabeten gibt, entschied das Gericht gegen die Kunden. Sie hätten sich der Klausel unterworfen, selbst wenn sie von ihr nichts ahnten. Da sie nach einzelstaatlichem Recht den Vertrag samt der Schiedsklausel wirksam abgeschlossen hatten, kam das Bundesgesetz zur Anwendung, und ihre Zivilklagen wurden abgewiesen.



Dienstag, den 23. März 2004

Research Database nur MS  

CK - Washington.   Das Rechtsdatenbank-System TheLaw.net überzeugt im Vergleich zu Lexis und Westlaw durch ein günstiges Preisleistungsverhältnis. Allerdings hinkt es bei der Platform-Kompatibilität. Das zu installierende Programm läuft zwar selbst auf einem Uralt-286-PC, aber es setzt nach heutiger telefonischer Auskunft eine Windows-Variante von Microsoft voraus. Erfahrungen mit Fenster-Programmen unter *n*x hat die Firma nicht. Auf Apple-Mac soll das Programm im VirtualPC fensterbar sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.