GALA-Seminar über die Societas Europea
ASG - Washington. Am 24. März 2004 sprach Herr RA Joachim Maiss von der Anwaltskanzlei feb Rechtsanwälte in Mannheim im Rahmen einer Veranstaltung der German American Law Association über die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Gastgeber war der Repräsentant der Deutschen Wirtschaft in Wahington, D.C.
Zunächt stellte Herr Maiss die Einzelheiten der Gründung, Arbeitnehmerechte und der Mitbestimmung der SE dar. Er kam zu dem Schluss, dass die SE keine Möglichkeit für noch nicht in Europa aktive amerikanische Unternehmen darstelle, das einzelstaatliche Recht zu umgehen. Zwar basiere die SE auf einer Richtline des Rates, diese werde aber national unterschiedlich umgesetzt. Zudem regele die Richtline bestimmte Bereiche nicht, auf die dann das nationales Recht des Sitzstaates anzuwenden sei.
In den CENTROS, Überseering und Inspire Art, Ltd. Entscheidungen habe der Europäische Gerichtshof die Linie verfolgt, Unternehmen, die in einem Mitgliedsstaat gegründet worden sind, im Vergleich zum Zuzugsstaat nicht anders zu behandeln. Da aber noch nicht völlig geklärt sei, welches Recht letzlich anzuwenden ist, sei es keine Alternative, beispielsweise in Großbritannien mit relativ wenig Aufwand eine Ltd. zu gründen, wenn in Deutschland Geschäfte betrieben werden sollen.
Im bezug auf spezifische Verpflichtungen der Geschäftsführungsorgane führte Herr Maiss aus, dass die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen zu einer persönlichen Haftung führen kann, die nicht auf dem regulären Versicherungsmarkt abgesichert werden könne. Daher verdiene dieser Punkt besondere Aufmerksamkeit.