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Freitag, den 26. März 2004

Trend zur Software Hinterlegung  

MP - München.   Unter Software Escrow wird das treuhänderische Aufbewahren von Quellcodes verstanden. Das Escrow bietet Investoren und Lizenznehmern eine Sicherheit insbesondere bei Insolvenz des Softwareentwicklers, ohne dass jener den Code offenlegen muss und damit die Verwertungsmöglichkeit seines Programmes gefährdet.

Anders als in USA fristete Software Escrow in Europa in der Vergangenheit eher ein Schattendasein, was unter anderem durch den Mangel geeigneter Treuhänder und nicht zuletzt den geringeren Insolvenzrisiken der Softwareentwicklungsbrache begründet war. Mit der Änderung dieser RahmenbBedingungen wird Software Escrow in Europa bedeutsamer. Das Escrow ist jetzt noch durch die partiell unsichere Rechtslage erschwert, da, anders als in USA, der Gesetzgeber diesbezüglich bislang keine eindeutigen Regelungen getroffen hat. Hintergründe und Einzelheiten zu diesem Thema erörtert Stephan Peters unter dem Titel Software Escrow - Finally Coming of Age in Europe.



Freitag, den 26. März 2004






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.