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Mittwoch, den 31. März 2004

Verstoß gegen Wiener Konvention

 
Overview
ICJ on Consular
Convention
--U.S.
Breaches Persist
CK - Washington.   Der Internationale Gerichtshof hat heute den Fall Avena and Other Mexican Nationals zwischen Mexiko und USA entschieden. Links zu den verschiedenen Auffassungen der Richter finden sich bei Findlaw. Der Fall Nr. 128 betrifft die Anwendbarkeit von Artikel 36 der Wiener Konsularkonvention vom 24. April 1963.

Wie bei strafrechtlich relevanten Festnahmen Deutscher in den USA geht es hier um die Pflicht, den Konsul des Festgenommenen zu benachrichtigen. Die USA nahmen zur Begründung des Antrags auf Ablehnung der Klage Mexikos Bezug auf den ICJ-Fall LaGrande (Germany v. United States of America), der zum Tode verurteilte Deutsche betraf, und behaupteten, die Anpassung von US-Praktiken an diese Entscheidung reiche, um die Klage Mexikos abzuweisen.

Mexikos Verletzungsbehauptungen resultieren aus 52 Festnahmen und Verurteilungen mexikanischer Staatsbürger und Todeskandidaten in neun Einzelstaaten der USA.

Das Gericht gab der Klage prozedural und materiell statt und stellte fest, dass die USA mit vielfätligen Unterlassungstypen systematisch gegen die Gebote der Konvention verstießen, die dem festgenommenen Ausländer den Kontakt mit seinem Konsul garantieren.




NASA Open Source = NOSA

 
CK - Washington.   Wie es jeder darf, der Kode zur Software veröffentlicht, hat die NASA einen entsprechenden Vertrag entwickelt, den sie NOSA nennt. NOSA befindet sich zur Zeit im Zertifizierungsstadium von OSI, wohl ein überflüssiger Aufwand, da dafür kein Bedürfnis besteht. Vielleicht hofft die selbst überflüssige OSI auf das Imprimatur der NASA.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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