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Samstag, den 17. April 2004

Vertragsstrafe bei Patentmissbrauch überzogen  

Overview
Liqu. Damages
v. Penalty
CK - Washington.   Monsanto vertreibt patentierten Sojasamen. Bauer McFarling erwarb ihn, erntete und pflanzte einen Teil der Ernte neu. Das Untergericht stellte fest, dass der Bauer gegen den Technologievertrag mit Monsanto nach der Patentmissbrauchslehre verstieß. Ihr Zweck lautet to prevent a patentee from using the patent to obtain market benefit beyond that which inures in the statutory patent right. Mallinckrodt, Inc. v. Medipart, Inc., 976 F.2d 700, 704 (Fed. Cir. 1992)

In der zweiten Instanz vor den Bundesberufungsgericht für den Bundesbezirk, welches unter anderem landesweit für Patenklagen zuständig ist, ging es um die Angemessenheit der Vertragsstrafe, die in den USA ja keine Strafe im Sinne einer Penalty darstellen darf, sondern lediglich als Liquidated Damages einen vertraglich vorweggenommenen Schadensausgleich bedeutet, siehe auchTransblawg. Unter dem Aktenzeichen 03-1177, -1228 beurteilte das Gericht im Fall Monsanto Co. v. Homan McFarling am 9. April 2004 die vom Untergericht zugesprochene Vertragsstrafe von $780.000,00 als überzogen. Der Vertrag sieht für den Fall seiner Verletzung einen Multiplikator von 120 vor. Monsanto wollte diesen auf die Zahl der geernteten, dann neugepflanzten Früchte anwenden; das Untergericht sah das Ergebnis als Zwangsandrohung im Sinne einer Penalty an und gestattete lediglich das Malnehmen mit dem Preis des erworbenen Saatguts, welches nach seiner Auffassung die zulässigen Liquidated Damages darstelle.

Das Berufungsgericht nahm Bezug auf das Recht von Missouri: "Missouri law distinguishes between liquidated damages clauses, which are valid and enforceable, and penalty clauses, which are neither. See Diffley v. Royal Papers, Inc., 948 S.W.2d 244, 246 (Mo. Ct. App. 1997)". Die vorliegende Vertragsklausel hielt es für nichtig, weil sie den vereinbarten Schadensersatz unangemessen zum vorgesehenen Schaden bestimmt, sodass es das zweite Nichtigkeitsmerkmal, das der Regelung eines Schadens einer schwer kalkulierbaren Art, nicht prüfen musste. Seine Entscheidung erörtert ausführlich die in einigen Staaten geltende anti-one-size rule oder Anti-Pauschalisierungsregel. Seine Begründung stellt im Zusammenhang mit reproduzierbaren Gütern und damit multiplizierbaren Schadensmengen einen nützlichen Leitfaden dar.


Samstag, den 17. April 2004

WP-Verfehlungen: Zulassung entzogen  

Overview
SEC Bars CPAs
From Audits
CK - Washington.   Im verwaltungsrechtlichen Verfahren Ernst & Young LLP, AZ 3-10933, hat das Bundesbörsenaufsichtsamt SEC am 16. April 2004 einer großen Wirtschaftsprüferfirma für sechs Monate die Zulassung als WP teilweise entzogen. Ihr wird wegen Verletzungen des Securities and Exchange Act 1933 und 1934 verboten, neue Mandate von börsennotierten Unternehmen anzunehmen. Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung von Kunden hatte sie aufgrund unzureichender Unabhängigkeit der Prüfer in dem vorübergehend zum Gemischtdienstleistungsladen gewachsenen Unternehmen gegen Gesetzes- und Standespflichten verstoßen, obwohl sie sich mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen um die Unabhängigkeit der Prüfer bemühte, beispielsweise den Einsatz eines National Director of Independence. Die Entscheidung von Richterin Brenda P. Murray ist noch nicht rechtskräftig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.