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Sonntag, den 18. April 2004

Noch einmal WP-Zulassung

 
CK - Washington.   Anderenorts im Internet wird - unabhängig oder auch unter Verweis auf den gestrigen Hinweis WP-Verfehlungen - über die noch nicht rechtskräftige SEC-Entscheidung Ernst & Young LLP so berichtet, als seien der Fortbestand des Unternehmens oder seiner Leistungserbringung für die Klientele gefährdet. Das besagt der Hinweis nicht, und der Leser der SEC-Entscheidung versteht, dass sie einen nützlichen Leitfaden zur Beachtung der Gesetzesvorgaben auch für vergleichbare Unternehmen, denen sich gelegentlich und insbesonders seit Sarbanes-Oxley vergleichbare Fragen stellen, bedeutet. Soweit die Zulassung entzogen werden soll, bezieht sich dies salomonisch auf den Zeitraum von sechs Monaten sowie bestimmte Neumandate.



GALJ im RDB Observer

 
CK - Washington.   Karin Pollack von der Rechtsdatenbank rdb.observer erörtert die Blog-Technik als schnelle Informations-Alternative zur statischen Webseite und verzeichnet neben anderen Rechtsblogreferenzen auch das German American Law Journal.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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