• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 18. April 2004

Noch einmal WP-Zulassung  

CK - Washington.   Anderenorts im Internet wird - unabhängig oder auch unter Verweis auf den gestrigen Hinweis WP-Verfehlungen - über die noch nicht rechtskräftige SEC-Entscheidung Ernst & Young LLP so berichtet, als seien der Fortbestand des Unternehmens oder seiner Leistungserbringung für die Klientele gefährdet. Das besagt der Hinweis nicht, und der Leser der SEC-Entscheidung versteht, dass sie einen nützlichen Leitfaden zur Beachtung der Gesetzesvorgaben auch für vergleichbare Unternehmen, denen sich gelegentlich und insbesonders seit Sarbanes-Oxley vergleichbare Fragen stellen, bedeutet. Soweit die Zulassung entzogen werden soll, bezieht sich dies salomonisch auf den Zeitraum von sechs Monaten sowie bestimmte Neumandate.


Sonntag, den 18. April 2004

GALJ im RDB Observer  

CK - Washington.   Karin Pollack von der Rechtsdatenbank rdb.observer erörtert die Blog-Technik als schnelle Informations-Alternative zur statischen Webseite und verzeichnet neben anderen Rechtsblogreferenzen auch das German American Law Journal.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.