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Mittwoch, den 21. April 2004

Datenschutz auf Umwegen

 
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CK - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des Bezirks für den District of Columbia, gemeinhin als zweithöchstes Gericht der USA bekannt, hat gestern in Sachen Schuchart, Rheinstein v. Taberna del Alaberdero, Inc., AZ: 03-7105, nach dem Termin vom 1. April 2004 entschieden, eine Datenschutzfrage dem einzelstaatlichen Gericht zur Abklärung des Rechts von Washington vorzulegen.

Die in verschiedenen Staaten unterschiedlich beantwortete Frage, die das Gericht nach einzelstaatlichem Recht zu beurteilen hat, aber nicht kann, weil es nicht primär für die Auslegung des einzelstaatlichen Common Law zuständig ist, betrifft einen Schadensersatzanspruch aus deliktischer Handlung. Als Tort-Verstoss behaupten die Klägerinnen, das beklagte Restaurant habe ihre Kreditkartenverzehrrechnung ihrem offengelegt und damit ihre private Schutzsphäre im Sinne einer Intrusion upon Seclusion verletzt.

Das Gericht stellte fest, dass diese Handlung einen Tort darstellen kann, doch benötigt es zunächst eine Ermittlung des anzuwendenden Rechtsgrundsatzes, zumal dieser von grundsätzlicher Bedeutung sein würde. Darin will es dem Einzelstaat nicht vorgreifen, wenn dieser sein Praezedenfallrecht noch nicht präzisiert hat.



Absturz im Urwald, Klage in USA

 

ASG - Washington.   In einer Entscheidung vom 12. April 2004 hat das Appellationsgericht für den 9. Bezirk zur Frage der Zuständigkeit amerikanischer Gerichte bei im Ausland eingetretenen Schäden Stellung genommen.

Die Tochter zweier amerikanischer Staatsangehöriger hatte gegen die staatliche indonesische Luftverkehrsgesellschaft Garuda eine Klage auf Schadensersatz wegen des Todes ihrer Eltern eingereicht. Diese waren bei einem Flugzeugabsturz in Indonesien umgekommenen. Ihre Flugtickets für diesen Flug innerhalb von Indonesien hatten sie - völlig getrennt von den Flugtickets von den USA nach Indonesien und zurück - in Indonesien gekauft und auch in Landeswährung bezahlt.

Die von Gericht zu beantwortende materiellrechtliche Frage war, ob die für fremde Staaten - und damit auch für Garuda - geltende Immunität durchbrochen wurde, weil der Flug nach dem Warschauer Abkommen als internationaler Flug anzusehen war.

Diese Frage hat das Berufungsgericht sehr ausführlich begründet und verneint - selbst im 9. Bezirk geht also nicht alles.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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