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Dienstag, den 27. April 2004

Sextoleranz variabel  

Overview
Lyle v. Warner
Bros. Sex Discr.
CK - Washington.  Ein Berufungsgericht des Staates Kalifornien entschied am 21. April 2004, dass bei einem sexorientierten Berufsbild andere Sexdiskrimierungskriterien gelten können als in anderen Bereichen. Der Fall Amaani Lyle v. Warner Brothers Television Productions et al., AZ: B160528 betrifft eine Assistentin des Friends-Produktionsteams, der wegen langsamen Tippens gekündigt worden war. Sie hielt hingegen der Arbeitgeberin vor, ein obszönes Betriebsklima geduldet zu haben. Die Beklagten entgegneten, gewisse anstößige Ausdrucksweisen und Witze seien für den kreativen Schöpfungsprozess bei einer Serie, die sexuell aktive Charaktere betreffe, unerlässlich.

Ein weiterer Klagantrag behauptet eine Rassendiskriminierung, weil Lyle als Schwarze laufend rügte, dass das Friends-Programm keine Schwarzen zeige, und das Team sie deshalb los sein wollte. Lyle verlor in der ersten Instanz, und ihr wurden Verfahrenskosten von $415.800 auferlegt.

Das Berufungsgericht gab der Berufung teilweise statt und wies insofern das Untergericht an, die Fakten den Zivilgeschworenen zur Prüfung vorzulegen. Soweit Lyle die Plausibilitätsprüfung der Merkmale des einzelstaatlichen Fair Employment and Housing Act durch die notwendigen Behauptungen nicht bestehen konnte, wurde die Berufung abgewiesen, da die Beklagten ihre Beweislast zur Frage der nichterbrachten Leistungen erfüllt hatten. Ihre Kündigung war legitim; die mangelhaften Leistungen waren nicht vorgeschoben.

Andererseits gelang es Lyle, Nachweise für Verletzungen der betrieblichen Vorschriften zu sexueller und rassistischer Sprache und Handlung zu behaupten und Widersprüche in den Aussagen des Produktionsteams darzulegen, die nach der Auffassung des Berufungsgerichts ausreichen, die relevanten Fakten der Jury zur Beurteilung eines feindlichen Betriebsklimas vorzulegen, selbst wenn es eine gewisse Freizügigkeit im Rahmen des Schöpfungsprozesses unterstützte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.