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Mittwoch, den 28. April 2004

Keine formularmäßige Schiedsklausel  

ASG - Washington.   Mit seiner Entscheidung vom 19. April 2004 hat das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, welches eine formularmäßig vereinbarte Schiedsklausel für nicht anwendbar gehalten hatte.

Gegenstand der Entscheidung ist ein Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug. In dieses hatte die finanzierende Bank vollstreckt, weil es ihrer Auffassung nach nicht vertragsgemäß verwendet worden war. Die Raten waren indes ordnungsgemäß beglichen worden.

Das Gericht bejahte seine Zuständigkeit, weil die Klägerin den Abschluss der Schiedsgerichtsvereinbarung als solche angegriffen hatte. Sie hatte zwar ingeräumt, das Vertragsangebot einschließlich der Schiedsgerichtsvereinbarung unterschrieben zu haben, allerdings habe sie einer solchen Vereinbarung nicht zustimmen wollen. Sie habe das betreffende Dokument nicht gelesen habe und es habe ihr auch niemand erklärt.

Das Untergericht habe auch das Recht des Staates Mississippi - welches dazu neigt, Schiedsklauseln abzulehnen - zutreffend und entsprechend der Rechtsprechung des Supreme Courts von Mississippi angewendet. Dieser hatte eine identische Klausel bereits für procedurally unconscionable (etwa verfahrensrechtlich skrupellos) erklärt.


Mittwoch, den 28. April 2004

Luftqualität im Obersten Bundesgericht  

Overview
SCt Rejects CA
Escape from
CAA Preemption
in Fleet Rule
CK - Washington.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hat heute nach der Verhandlung vom 14. Januar in Sachen Engine Manufacturers Association et al. v. South Coast Air Quality Management District et al., AZ: 02-1343, entschieden, dass im Vergleich zum Bundesrecht strengere kalifornische Bestimmungen zum Schutz der Luftqualität verfassungswidrig sein können.

Das Bundesrecht bestimmt in 42 USC §7543(a) des Clean Air Act, daß die Einzelstaaten keine Standards für die Luftqualität einführen dürfen. Kaliforniens Umweltamt hatte für die Region Los Angeles Vorschriften erlassen, die Fahrzeugflotten den Erwerb von bestimmten Fahrzeugen untersagen. Das Untergericht hielt die Vorschrift nicht für eine Standardsetzungsmaßnahme im Sinne des Clean Air Act, doch der Supreme Court stellte das Gegenteil fest und wies den Fall zur weiteren Tatsachen- und Rechtsabklärung unter Beachtung seiner Auslegung an das Untergericht zurück.

Der Eingriff in die Partikularkompetenzen durch Bundesmaßnahmen erscheint unter föderalistischen Aspekten sinnvoll, siehe auch die Flugstandards-Entscheidung vom 13. April 2004, unten,, doch wehren sich die Staaten gegen eine Vereinheitlichung mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln. Mit dieser Entscheidung macht der Oberste Gerichtshof deutlich, dass die Staaten nicht einfach einen neuen Begriff erfinden dürfen, um sich aus dem Geflecht der Bundesgesetze herauszuwinden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.