CK - Washington. Wer Daten ins Internet stellt, kann, wenn Sammler
diese in eigene Internet-Darstellungen übernehmen, diese nicht gefahrlos
wegen dieser Nutzung eines Urheberrechtsverstoßes bezichtigen. Wenn
der Datenerzeuger den Sammler öffentlich der
Urheberrechtsverletzung beschuldigt, setzt er sich
der Haftung wegen Verleumdung aus,
entschied
ein
Gericht
in Florida, wie By No
Other berichtet. Anders als in einem
eBay-Fall
hielt der Erzeuger auf dem Server eine
robots.txt-Datei bereit, mit
der er Sammelroboter einlud, die Seite abzugrasen. Außerdem fand das
Gericht bedeutsam, dass die Daten den Anbietern gehörten, in diesem Fall
von Booten, und nicht dem Datenerzeuger, der sie ins Internet stellte. Hingegen
lässt sich eBay ein begrenztes Nutzungsrecht an Kundendaten einräumen.