Böswillige Klageverfolgung
Overview
Malicious
Prosecution
in CA: Zamos
v. Stroud
CK - Washington. Die böswillige Verfolgung zivilrechtlicher
Ansprüche kann eine deliktische Anwaltshaftung auslösen, hatte das kalifornische Obergericht im Fall Malicious
Prosecution
in CA: Zamos
v. Stroud
Am 19. April 2004 ging es im Fall Jerome Zamos et al. v. James T. Stroud, AZ: S118032, einen Schritt weiter und bestimmte, dass die deliktische Haftung auch dann greift, wenn eine ursprünglich gutgläubig erhobene Klage weiterverfolgt wird, nachdem der Anwalt im Verfahrensverlauf feststellt, dass das Verfahren nicht ohne Verletzung der Bertero-Merkmale fortsetzbar ist. Es stützt sich dabei auf dasTo establish a cause of action for the malicious prosecution, of a civil proceeding a plaintiff must plead and prove that the prior action (1) was commenced by or at the direction of the defendant and was pursued to a legal termination in his, plaintiff's, favor; (2) was brought without probable cause; and (3) was initiated with malice.
Zamos, S. 18. Damit wandte es sich ausdrücklich von abweichenden Präzedenzfällen kalifornischer Berufungsgerichte ab und bestätigte die Berufungsentscheidung. Als Hilfestellung für Anwälte erklärte es auch, dass die Feststellung der mangelnden Plausibilität eine Rechtsfrage ist, und dass der anwendbare Standard der der angemessenen Kenntniserlangung der Bertero-Tatbestandsmerkmale ist.Malicious prosecution, we hold, includes continuing to prosecute a lawsuit discovered to lack probable cause.