Verjährung im Obergericht
CK - Washington. Im Fall
Jones et al. on behalf of herself and a class of others
similarly situated v. R. R. Donnelly
& Sons Co., AZ: 02-1205, bejahte der Oberste Bundesgerichtshof der
Vereinigten Staaten in Washington nach der Anhörung vom 24. Februar 2004
am
3. Mai 2004 die Frage, ob die Verjährungsbestimmung
28 United States Code Section 1658. - Time limitations on the commencement of civil actions arising under Acts of Congressauch Gesetzesänderungen erfasst, obwohl sie sich nur auf vom Kongress nach dem 1. Dezember 1990 erlassene Gesetze bezieht. Damit ist 28 U.S.C. §1658 auch auf einen Anspruch nach dem Civil Rights Act of 1991 anwendbar, der nach dem Inkrafttreten der Verjährungsvorschrift ein vor dem Stichtag erlassenes Gesetz änderte, wenn der Anspruch aus der Erweiterung der Anspruchsgrundlagen des Änderungsgesetzes herrührt. Damit ist die Rechtsunsicherheit noch nicht für alle Altgesetze abgeschafft, die sich aus dem Geflecht von Verjährungsbestimmungen des Bundes, der Einzelstaaten und des Common Law ergibt, aber dank der Reformfreudigkeit des Kongresses sollte der nun festgestellte Grundsatz im Laufe der Zeit immer mehr Gesetze erfassen.
Except as otherwise provided by law, a civil action arising under an Act of Congress enacted after the date of the enactment of this section may not be commenced later than 4 years after the cause of action accrues.