• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 06. Mai 2004

Verhandlung von Staatsverträgen  

CK - Washington.   Die interessierte Öffentlichkeit ist vom Außenministerium im heutigen Bundesanzeiger, 60 Federal Register 88, 25450-51 (May 6, 2004), aufgerufen worden, sich an den Vorbereitungen für die Verhandlungen der USA mit Dritten durch die Teilnahme an der Sitzung des IPR-Ministerialberatungsausschusses, Advisory Committee on Private International Law (ACPIL), am 20. und 21. Mai 2004 in Washington zu beteiligen. Die Themenliste wurde vorgelegt und erfasst beispielsweise regionale Anliegen, wie europäischen Datenschutz, und überregionale wie UNCITRAL und UNIDROIT.


Donnerstag, den 06. Mai 2004

Donnerstag, den 06. Mai 2004

KPMG muss Kunden nennen  

CK - Washington.   Die Steuerberatungsfirma KPMG wurde am 4. Mai 2004 vom Washingtoner Bundesgericht für den District of Columbia angewiesen, die Kunden offenzulegen, für die sie nach Behauptung der klagenden Bundessteuerverwaltung Internal Revenue Service rechtswidrige Steuergestaltungsprojekte entwickelt hat. Auch Kanzleien wie Sidley Austin und Jenkens & Gilchrist hat die IRS verfolgt, siehe Anwälte im Visier der Steuerfahnder und I.R.S. Seeks Names of Wealthy Clients Who Used Tax Shelters.

Unabhängig von dieser Entwicklung verkündete dieselbe Behörde eine Steueramnestie heute unter dem Titel IRS Offers Settlement for Son of Boss Tax Shelter. Als Son of Boss wird eine steuersparende Massnahme bezeichnet, die die Verschleierung von Einkünften in Höhe von mindestens $6 Milliarden verursacht haben soll.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.