×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 07. Mai 2004

Einzelhandel v. SCO

 
CK - Washington.   Der Einzelhandelsverband hat Stellung gegen SCO bezogen und vertritt die Auffassung, SCO stehen die behaupteten UNIX-Rechte nicht zu. Novell sei die gegenwärtige Eigentümerin dieser Rechte. Demnach solle der Einzelhandel guten Gewissens Linux und verwandte Betriebssysteme verwenden dürfen. Diese Stellungnahme ist insofern bedeutsam, als sich normalerweise Verbände hüten, ihren Mitgliedern etwas rechtlich Riskantes zu empfehlen. Der NRF drückt sich jedoch sehr deutlich aus und krönt das Statement seines CIO Dave Hogan mit den Worten: Meiner Ansicht nach besteht das SCO-Geschäftsmodell fast daraus, laufende Einnahmen aus Rechtstreiten zu erzielen. Seine Auffassung wird von vielen Beobachtern geteilt, aber erhält aus seiner Feder zusätzliches Gewicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER