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Samstag, den 08. Mai 2004


Anwalt zu Besuch

 
CK - Washington.   Der Anwaltsdisziplinarrat des Staates Pennsylvanien hat beschlossen, die vorübergehende Tätigkeit von außerhalb des Staates zugelassenen Anwälten zu gestatten. Sein Beschluss erfasst auch ausländische Rechtsanwälte. Er wird erst mit der Verkündung im Pennsylvania Bulletin wirksam, siehe Nann, Pa. High Court Adopts Rules Allowing Multistate Practice. Das prof. yabut's journal, vormals ethicalEsq, stellt den Zusammenhang zu Entwicklungen in Europa dar.

Pennsylvanien verlangt nun auch eine Zulassung von Syndici, die als angestellte In House Counsel eines Unternehmens arbeiten.

Der kalifornische Fall Birbrower Montalbano Condon & Frank PC v. the Superior Court of Santa Clara County hatte 1998 die Anwaltschaft auf die Unzulänglichkeiten regional zugeschnittener Zulassungsregeln für die heute eher überregionale und internationale Praxis aufmerksam gemacht, weil es dort nicht um das als eher esoterisch erachtete und daher von der Mehrheit der Anwaltschaft unbeachtete Fachgebiet des internationalen Rechts ging, sondern um einen Feld-Wald-und-Wiesenfall über Einzelstaatsgrenzen hinaus, bei dem anwaltliche Honorarforderungen an der Staatsgrenze abgeschmettert wurden. Dies überraschte doch so Manchen, und das Interesse an grenzüberschreitenden Ansätzen zur Anpassung der Zulassungsregeln an die Realität des Berufsalltags stieg.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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