CK - Washington. Der
Anwaltsdisziplinarrat des Staates Pennsylvanien hat beschlossen, die vorübergehende Tätigkeit von außerhalb des Staates zugelassenen Anwälten zu gestatten. Sein
Beschluss erfasst auch ausländische Rechtsanwälte. Er wird erst mit der Verkündung im
Pennsylvania Bulletin wirksam, siehe Nann,
Pa. High Court Adopts Rules Allowing Multistate Practice. Das
prof. yabut's journal, vormals ethicalEsq, stellt den
Zusammenhang zu
Entwicklungen in Europa dar.
Pennsylvanien verlangt nun auch eine Zulassung von Syndici, die als angestellte In House Counsel eines Unternehmens arbeiten.
Der kalifornische Fall
Birbrower Montalbano Condon & Frank PC v. the Superior Court of Santa Clara County hatte 1998 die Anwaltschaft auf die Unzulänglichkeiten regional zugeschnittener Zulassungsregeln für die heute eher überregionale und internationale Praxis aufmerksam gemacht, weil es dort nicht um das als eher esoterisch erachtete und daher von der Mehrheit der Anwaltschaft unbeachtete Fachgebiet des internationalen Rechts ging, sondern um einen Feld-Wald-und-Wiesenfall über Einzelstaatsgrenzen hinaus, bei dem anwaltliche Honorarforderungen an der Staatsgrenze abgeschmettert wurden. Dies überraschte doch so Manchen, und das Interesse an grenzüberschreitenden Ansätzen zur Anpassung der Zulassungsregeln an die Realität des Berufsalltags stieg.