CK - Washington. Die Berufungsentscheidung
Pamela L.
Prescott v. Northlake Christian School et al. betrifft eine
Schiedsklausel in einem Anstellungsvertrag einer christlichen Privatschule. Der
Fall wurde an das Untergericht zur weiteren Tatsachenermittlung und
Vertragsauslegung zurückverwiesen, weil die Schiedsklausel
uneindeutig die Kompetenz regelt, die weiter als die nach dem
Bundesschiedsgesetz, dem Federal Arbitration Act, oder nach dem etwa
auch anwendbaren einzelstaatlichen Gesetz, dem Montana Uniform Arbitration
Act, geht.
Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bundesbezirks fällte sein
Urteil, AZ. 03-30210, am 4. Mai 2004, nachdem ein
Schlichtungsversuch fehlgeschlagen und nach Erlaß eines
Schiedsspruchs das ordentliche Gericht angerufen worden war. Die Schlichtung
verlief vertragsgemäß als
biblically-based mediation. Die
Schiedsklausel sah das Verfahren nach den
Rules of Procedure for
Christian Conciliation of the Institute for Christian
Conciliation vor. Der Schiedsrichter
ersetzte einen Teil der Schiedsregeln durch Bibelpassagen und erließ den
Schiedsspruch gegen die Schule, welche ihn im Untergericht erfolglos
aufzuheben trachtete.
Das Berufungsgericht sah das Untergericht und sich selbst zwar durch den
Federal Arbitration Act und die Kasuistik zu einer
extraordinarily narrow Prüfung verpflichtet, doch fand es, dass
handschriftliche Vertragszusätze ihnen mehr Spielraum einräumten.
Diesen hatte das Untergericht noch nicht genutzt, und der Fall wurde daher
zurückverwiesen. Das Berufungsgericht erlaubte sich in Fußnoten
seiner Begründung einige lesenswerte Kommentare, die einen interessanten
Einblick in biblische Schiedsverfahren oder zumindest die Usancen des
Schiedsrichters gewähren. Die Mindermeinung erachtet die gesetzliche,
begrenzte Prüfzuständigkeit für fraglos gegeben und dokumentiert
diese Auffassung mit ebenfalls lesenswerter Gründlichkeit.